Bei einem Ferienpark ist nicht das einzelne Ferienhaus das eigentliche Produkt, sondern das wiederholbare Gesamtsystem aus Unterkunft, Erschließung, Wegen, Medien, Betrieb und Gästefluss. Modulbau ist deshalb besonders dann interessant, wenn mehrere Einheiten mit ähnlichen Grundrissen geplant werden und die Standortlogik früh mitgedacht wird.
Für wen sich dieser Ansatz eignet
- bestehende Ferienparks mit Erweiterungsflächen
- Grundstückseigentümer mit touristischem Entwicklungskonzept
- Projektentwickler und Betreiber neuer Ferienanlagen
- Resorts, Höfe oder Freizeitbetriebe mit ergänzender Übernachtungsnutzung
Was modulare Bauweise hier interessant macht
Wiederholte Unterkunftstypen erlauben standardisierte Planung, Bemusterung und Beschaffung.
Einheiten können in Bauabschnitten ergänzt werden, wenn Erschließung und Standortlayout darauf vorbereitet sind.
Werkseitige Vorfertigung reduziert den Anteil wetterabhängiger Arbeiten am einzelnen Unterkunftsgebäude.
Ein konsistentes Produktkonzept vereinfacht Betrieb, Ersatzteile, Reinigung und spätere Modernisierung.
Was Sie früh klären sollten
- Welche touristische Nutzung ist planungsrechtlich am Standort vorgesehen oder genehmigungsfähig?
- Wie viele Einheiten sind in Phase 1 geplant und welche Ausbaureserve soll langfristig bleiben?
- Wie werden Wasser, Abwasser, Strom, Daten, Entwässerung und gegebenenfalls Wärme zu den Clustern geführt?
- Welche Modulabmessungen sind über Zufahrt, Kurvenradien und Kranstellflächen realistisch?
- Welche Leistungen müssen lokal erfolgen und welche können werkseitig standardisiert werden?
Von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung
- 01Standort und zulässige touristische Nutzung prüfen
- 02Kapazität, Einheitenmix und Ausbauphasen definieren
- 03Erschließungs- und Logistikkonzept mit Modulraster abgleichen
- 04Pilottyp oder Muster technisch, betrieblich und kaufmännisch freigeben
- 05Bestellung der Serie und Montageablauf planen
- 06Betriebserfahrungen für weitere Ausbauphasen auswerten
Quellen
- Tourismus in Deutschland im Jahr 2025: Erneut Rekordwert bei GästeübernachtungenStatistisches Bundesamt (Destatis)Veröffentlicht: 2026-02-11 · Abgerufen: 2026-09-20
- § 10 BauNVO – Sondergebiete, die der Erholung dienenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-20
- § 30 BauGB – Zulässigkeit im Geltungsbereich eines BebauungsplansBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-19
- § 34 BauGB – Zulässigkeit innerhalb der im Zusammenhang bebauten OrtsteileBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-19
- § 35 BauGB – Bauen im AußenbereichBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-19
Projektvorprüfung
Ferienpark-Projekt strukturiert vorprüfen
Standort, geplante Einheiten, Ausbauphase und Budget reichen für eine erste belastbare Einordnung.