Kommunaler Wohnungsbau braucht nicht primär ein einzelnes Modulprodukt, sondern wiederholbare, standortfähige Wohnkonzepte. Der GdW behandelt serielles und modulares Bauen inzwischen als eigene Beschaffungs- und Planungslogik. Für Kommunen und Wohnungsunternehmen liegt der Hebel deshalb in Typisierung, Projektreife und reproduzierbaren Schnittstellen.
Für wen sich dieser Ansatz eignet
- Kommunen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften
- Genossenschaften und größere Bestandshalter
- öffentliche Grundstückseigentümer
- Projektteams für bezahlbaren und seriellen Wohnungsbau
Was modulare Bauweise hier interessant macht
Typisierte Konzepte können wiederholbare Planung und Beschaffung ermöglichen.
Vorfertigung kann die Baustellenphase verkürzen und Personal-/Materialressourcen effizienter nutzen.
Mehrere Grundstücke können mit einer gemeinsamen Typen- und Schnittstellenlogik entwickelt werden.
Vergleichbare Leistungsgrenzen erleichtern die Bewertung unterschiedlicher Systemangebote.
Was Sie früh klären sollten
- Gibt es ein einzelnes Grundstück oder ein wiederkehrendes kommunales Bauprogramm?
- Welche Wohnungsgrößen und Zielgruppen sollen standardisiert werden?
- Welche städtebaulichen Anpassungen muss ein Typensystem pro Standort zulassen?
- Wie werden Vergabe, Planung, Systemauswahl und Genehmigung organisatorisch verzahnt?
- Welche Anforderungen an Barrierefreiheit, Energie, Nachhaltigkeit und Förderfähigkeit gelten?
Von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung
- 01Wohnraumbedarf und Grundstückspipeline priorisieren
- 02wiederholbare Wohnungs-/Gebäudetypen definieren
- 03Leistungsgrenzen und Vergabeweg festlegen
- 04Systeme auf konkrete Standorte adaptieren
- 05Fachplanung und Genehmigung je Projekt absichern
- 06Erkenntnisse projektübergreifend standardisieren
Quellen
- Serielles und Modulares Bauen 2.0GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und ImmobilienunternehmenAbgerufen: 2026-09-20
- Rahmenvereinbarung Serielles Bauen 2.0GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und ImmobilienunternehmenAbgerufen: 2026-09-20
- Serielles und modulares Bauen als Instrument zur Bauzeit- und KostensenkungBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenAbgerufen: 2026-09-19
- § 30 BauGB – Zulässigkeit im Geltungsbereich eines BebauungsplansBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-19
- § 34 BauGB – Zulässigkeit innerhalb der im Zusammenhang bebauten OrtsteileBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-19
Projektvorprüfung
Kommunales Wohnungsbauprojekt vorprüfen
Grundstück, Zielwohnungsgrößen, Einheitenzahl und Projektstatus bilden den sinnvollen ersten Datensatz.